Forderungseinziehung: Inkassodienstleister oder Rechtsanwalt?

Feb. 17, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(17.02.2023) Die bloße Mög­lich­keit, dass eine For­de­rung spä­ter doch be­strit­ten wer­den könn­te, zwingt einen Gläu­bi­ger nicht, zur Scha­dens­mi­ni­mie­rung vor­sorg­lich di­rekt einen An­walt statt eines In­kas­so­dienst­leis­ters zu be­auf­tra­gen. Der Bun­des­ge­richts­hof lehn­te es ab, des­sen Kos­ten auf die Ver­fah­rens­ge­bühr des nach­träg­lich be­auf­trag­ten An­walts an­zu­rech­nen. Aus ex-ante-Sicht sei hier nicht damit zu rech­nen ge­we­sen, dass es zum Pro­zess vor dem LG kom­men würde.

Quelle: IBR News
Link: Forderungseinziehung: Inkassodienstleister oder Rechtsanwalt?

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....