Finanzbehörde muss nicht eidesstattlich versichern

Sep. 11, 2026 | Bau- und Architektenrecht

(11.09.2026) Eine Finanzbehörde ist nicht verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit einer von ihr erteilten datenschutzrechtlichen Auskunft an Eides statt zu versichern. Dies hat der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) mit Urteil vom 30.06.2026 – IX R 2/25 entschieden.

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