(01.08.2023) Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V., die BRB Bundesvereinigung Recyclingbaustoffe e.V. und die IGAM Interessengemeinschaft der Aufbereiter und Verwerter von Müllverbrennungsschlacken nehmen das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung zum Anlass, die Forderungen nach einem Abfallende für alle Materialklassen nach EBV und einer Verschärfung des §45 KrWG zu erneuern.
Quelle: IBR News
Link: Feuerprobe für die Ersatzbaustoffverordnung, die zum 01.08.2023 in Kraft tritt
