Familien- und Erbrecht

Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres bei unzumutbarer Härte

Eine Ehe wird auf Antrag eines Ehepartners geschieden, wenn sie gescheitert ist. Dabei ist grundsätzlich ein sogenanntes Trennungsjahr abzuwarten. Eine frühere Scheidung ist nur möglich, wenn die Fortsetzung der Ehe für einen Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellen würde (§ 1565 Abs. 2 BGB).

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
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Kindeswohl: Darf das Gericht einer 8-Jährigen das Smartphone verbieten?

Das Amtsgericht hat einer Mutter aufgegeben, verbindliche Zeiten und Inhalte hinsichtlich der Nutzung von TV, Computer, Spielkonsole, Tablet für ihr Kind zu finden. Darüber hinaus sollte dem Kind bis zum 12. Geburtstag kein eigenes und frei zugängliches Smartphone mehr zur Verfügung gestellt werden. Zu Recht?

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
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