Familien- und Erbrecht

Rechtliche Mutterschaft der Leihmutter bei Anwendung deutschen Rechts

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass auf die rechtliche Abstammung eines in der Ukraine von einer Leihmutter geborenen Kindes deutsches Recht anzuwenden ist. Danach ist als Mutter des Kindes die Leihmutter einzutragen, weil nach § 1591 BGB Mutter eines Kindes die Frau ist, die es geboren hat.

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
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Kindeswohl: Eltern wollen für Kind kein Hörimplantat – Jugendamt schon

Das Jugendamt befürchtet eine erhebliche Schädigung des Kindes insbesondere im sozialen und späteren beruflichen Leben, da es hochgradig schwerhörig ist. Ein Cochlea-Implantat soll Abhilfe leisten. Die Kindeseltern sind dagegen, zu hoch sei die Gefahr möglicher Hirn- und Nervenschädigungen. Darüber hat nun das Amtsgericht Goslar entschieden.

Quelle: Rechtsindex.de – Familienrecht
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