Familien- und Erbrecht

Wozu braucht man einen Nachlassverwalter?

Der Einsatz eines Nachlassverwalters kann helfen, die Beschränkung der Erbenhaftung bei überschuldeten Nachlässen zu erreichen. Wenn ein Nachlass überschuldet ist, sollte unbedingt dafür gesorgt werden, dass ein Zugriff von Nachlassgläubigern auf das eigene Vermögen verhindert wird. Dieses Erfordernis entsteht nur, wenn das Nachlassvermögen nicht zum Bezahlen der Erblasserschulden genügt. Ist dies vermutet, können Erben zum Schutz des eigenen Vermögens die Haftungsbeschränkung mit Hilfe eines Nachlassverwalters herbeiführen. Der Nachlassverwalter wird in solch einem Falle die Eröffnung vom Nachlassinsolvenzverfahren betreiben.

Normalerweise geht man davon aus, mit dem Erbe etwas Positives zu erhalten. Das ist allerdings nicht immer der Fall, wenn man neben Vermögenswerten auch viele Schulden erbt. Ein unübersichtlicher und überschuldeter Nachlass wird den Erben in der Regel überfordern. Hier ist auf jeden Fall ein Antrag zur Nachlassverwaltung beim Amtsgericht ratsam. Der Erbe sollte sich in jedem Fall jedoch vor unrichtige Angaben hüten, denn dies entlässt ihn keinesfalls aus seiner umfangreichen Erbenhaftung.

 

Nachlassgläubiger haben auch das Recht die Nachlassverwaltung zu fordern

Jeder Gläubiger, dem der Erblasser Geld schuldete, kann den Antrag zur Nachlassverwaltung an das Gericht stellen. Dies sollte er innerhalb von 2 Jahren nach der Übernahme der Erbschaft tun. Die Antragstellung erfordert die Vermutung einer ausbleibenden Befriedigung der Schulden durch das Nachlassvermögen oder den/die Erben.

 

Aufgaben des Nachlassverwalters

Der Nachlassverwalter soll die Erbmasse sichern und die Nachlassgläubiger bezahlen und die Erbschaftssteuer außerdem obliegen ihm diese Aufgaben:

 

  • Schützen und verwalten von Nachlasswerten
  • Bezahlung der Gläubiger (Schulden und Erbschaftssteuer)
  • Aufteilung von schuldenfreien Vermögensmassen an den/die Erben
  • Weiterhin hat er umfangreiche Auskunftspflichten gegenüber dem Gericht und den Erben
  • Für sämtliche Aufgaben muss er zudem auch schadenersatzpflichtig haften

 

Die Nachlassverwaltung ist in der Regel notwendig zur Abklärung der Schulden und deren Deckung. Eine Nachlassverwaltung kann auch für die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft vom Erblasser schon angeordnet werden. Der Nachlassverwalter hat auch das Recht ein Nachlassinsolvenzverfahren einzuleiten.

 

Welche Vergütung erhält der Nachlassverwalter?

Ein Nachlasspfleger kann sein Amt auch unentgeltlich erledigen. In der Regel wird das Nachlassgericht die so genannte „angemessene Vergütung“, wie es gesetzlich heißt,  ansetzen. Der Gesamtumfang und auch die festgestellte Bedeutung sämtlicher zu erledigenden Aufgaben müssen allerdings eine Entschädigung fundieren. Eine professionell ausgeführte Nachlassverwaltung wird lt. § 1836 Abs.1 u.2 BGB vergütet.

 

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Wozu brauche ich einen Erbschein?

Wenn der Erbe nach dem Ableben des Erblassers Kontenguthaben nutzen will, muss er der Bank Nachweise vorlegen. Selbst Informationen zum Konto oder über die Guthaben bekommt man nicht ohne einen Erbschein oder einen anderen gültigen Nachweis. 

Den Erbschein muss der Erbe beantragen und er ist gebührenpflichtig. Die Kostenordnung (§§ 2353-2370 BGB) sieht für die Erteilung des Erbscheins den Vermögenswert als Richtwert vor. Die Gebühren werden vom Nachlassgericht festgesetzt. Falls eine  eidesstattliche Versicherung notwendig wird, wird dies auch nach der Gebührenordnung festgelegt.  

 

Welche Angaben stehen in einem Erbschein?

Der Erbschein trägt den Namen des Erblassers und den Zeitpunkt wann er verstarb. Der/Die Erben sind detailliert aufgelistet mit Angabe des zustehenden Erbteils. Der Erbteil ist in Form von Quoten angegeben. Falls der Erblasser dem Erben Auflagen gemacht hat, sind diese Einschränkungen ebenfalls aufgeführt.

 

Wann muss ich den Erbschein vorlegen?

Falls Immobilien vererbt wurden verlangen der Notar und auch das Grundbuchamt zur Umschreibung des Grundbuches den Erbschein. Banken, Versicherungen usw. fordern ihn als Nachweis der Legitimation der Erbberechtigung.

 

Wie und wo erhalte ich einen Erbschein?

Das zuständige Amtsgericht (Nachlassgericht) nimmt Ihren Antrag entweder in einem  Protokoll oder schriftlich entgegen. Den Erbscheinsantrag können Sie auch bei einem Notariat aufnehmen lassen. Legen Sie ein Testament, Nachweise zum Verwandtschaftsverhältnis oder Personenstandsurkunden vor. Das Gericht benötigt hieb- und stichfeste Unterlagen, damit es den Erbschein erteilen kann.

Anträge zur Erstellung eines Erbscheines im Ausland bedarf einiger Sachkenntnis hierbei ist es ratsam, einen Fachanwalt hinzuzuziehen.

 

Was mache ich im Fall einer Ablehnung?

Ein Erbschein wird nur dann erteilt vom Gericht wenn dieses sich von den  grundlegenden Tatsachen überzeugt hat. Die Behörde wird zur Feststellung alles Notwendige veranlassen und auch selbst Beweise aufnehmen. Nach eingehender Überprüfung erhalten Sie Ihren Erbschein oder eine Ablehnung.

Sollten Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten haben, so können Sie widersprechen, hierüber entscheidet in Folge ein zuständiges Landgericht. Die nächste Instanz wäre dann das Oberlandesgericht.

 

Was geschieht, wenn ein bereits ausgestellter Erbschein unrichtig war?

Falls aus verschiedenen Gründen der bereits erteilte Erbschein nicht richtig war, wird das Nachlassgericht ihn zurückfordern und einziehen. Wenn dieser amtlich eingezogen wird ist ein Erbschein ungültig. Das Nachlassgericht ist jederzeit berechtigt, auch die Richtigkeit von ausgestellten Erbscheinen zu überprüfen. Der Erbschein kann aus dem Grund der  „Unrichtigkeit“ jederzeit zurückgenommen werden.

 

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