(26.09.2024) Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“ (20/11310) war am Mittwoch, 25. September 2024, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss. Die sechs eingeladenen Sachverständigen hielten die geplanten Änderungen für sinnvoll, mahnten aber weitere Digitalisierungsschritte an.
Quelle: IBR News
Link: Experten begrüßen Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
