(04.07.2019) Die in der HOAI festgelegte Pflicht zur Einhaltung der Höchst- und Mindestsätze stellt einen Verstoß gegen die Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit dar. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) heute entschieden und hat sich insoweit den Schlussanträgen des Generalanwaltes angeschlossen. Die Bundesregierung ist nun aufgefordert, die Regelung über die Mindest- und Höchstsätze schnellstmöglich anzupassen. Außerdem können sich Architekten, Ingenieure, aber auch Bauherren nicht mehr auf die HOAI berufen, um eine Unter- oder Überschreitung des Honorarrahmens einzuklagen.

Quelle: IBR News
Link: EuGH: Verbindliche Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig