Es bleibt (vorerst) dabei: Keine fiktiven Mängelbeseitigungskosten im Bau- und Architektenrecht!

Nov. 4, 2020 | Wohnungseigentums- und Mietrecht

(04.11.2020) Die Anfrage des V. Zivilsenats nach § 132 Abs. 3 GVG vom 13.03.2020 – V ZR 33/19 (IBR 2020, 372) – wird wie folgt beantwortet:

1. Der VII. Zivilsenat hält an der in dem Urteil vom 22.02.2018 (IBR 2018, 196) vertretenen Rechtsauffassung fest, wonach der Schadensersatz statt der Leistung (kleiner Schadensersatz) gemäß § 634 Nr. 4, §§ 280, 281 Abs. 1 BGB nicht anhand der voraussichtlich erforderlichen, aber (noch) nicht aufgewendeten („fiktiven“) Mängelbeseitigungskosten …

Quelle: IBR News
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