Erfüllungseinwand in Vollstreckungsabwehrklage und Vollstreckungsverfahren

Nov. 17, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(17.11.2022) Hat ein Schuld­ner in einem Zwangs­mit­tel­ver­fah­ren den Er­fül­lungs­ein­wand er­ho­ben, kann er die­sen auch mit einer Voll­stre­ckungs­ab­wehr­kla­ge gel­tend ma­chen. Für diese be­steht laut Bun­des­ge­richts­hof grund­sätz­lich so­lan­ge ein Rechts­schutz­be­dürf­nis, wie der Gläu­bi­ger den Titel noch in Hän­den hat. Nicht ent­schei­dend sei, ob ihm Maß­nah­men ernst­lich droh­ten oder kon­kret be­vor­stün­den, wenn sich der Titel nur auf eine ein­ma­li­ge – nicht wie­der­keh­ren­de – Leis­tung be­zie­he.

Quelle: IBR News
Link: Erfüllungseinwand in Vollstreckungsabwehrklage und Vollstreckungsverfahren

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....