Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen dritte Startbahn am Flughafen München

Juli 21, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(21.07.2021) Mit am 20.07.2021 veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Erweiterung des Verkehrsflughafens München durch Anlage und Betrieb einer dritten Start- und Landebahn sowie gegen die dazu ergangenen gerichtlichen Entscheidungen richtete.

Quelle: IBR News
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