(13.02.2026) Die Ersatzeinreichung ist für kurzfristige Übermittlungsprobleme gedacht, nicht für länger anhaltende Schwierigkeiten mit dem Steuerberaterpostfach (beSt). Der BFH wies daher eine per Fax und Brief eingereichte Nichtzulassungsbeschwerde zurück.
7 AZR 114/25
(Freigestelltes) Betriebsratsmitglied - Vergütung
