Elektronischer Rechtsverkehr: Bundesregierung beschließt digitale Verfassungsbeschwerde

Aug. 24, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(24.08.2023) An­wäl­tin­nen und An­wäl­te müs­sen künf­tig auch Ver­fas­sungs­be­schwer­den di­gi­tal ein­rei­chen. Die Bun­des­re­gie­rung hat den Re­gie­rungs­ent­wurf zur Ein­füh­rung des elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehrs mit dem BVerfG be­schlos­sen. Auch Bür­ger kön­nen sich da­nach di­gi­tal an das BVerfG wen­den, sind dazu aber nicht ver­pflich­tet.

Quelle: IBR News
Link: Elektronischer Rechtsverkehr: Bundesregierung beschließt digitale Verfassungsbeschwerde

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....