Elektronischer Rechtsverkehr auch für Verbandssyndikusanwälte

Juni 5, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(05.06.2023) Ein Syn­di­kus­rechts­an­walt, der für einen Ver­band nach dem ArbGG und der BRAO Rechts­dienst­leis­tun­gen ge­gen­über den Mit­glie­dern er­bringt, muss laut Bun­des­ar­beits­ge­richt den elek­tro­ni­schen Rechts­ver­kehr zur Tä­tig­keit bei Ge­richt nut­zen. Dafür spre­che, dass das ArbGG nicht zwi­schen An­wäl­ten und Ver­bands­syn­di­kus­an­wäl­ten un­ter­schei­de. Per Te­le­fax und in Pa­pier­form ein­reich­te Schrift­sät­ze er­füll­ten daher nicht die ge­setz­li­chen Form­er­for­der­nis­se.

Quelle: IBR News
Link: Elektronischer Rechtsverkehr auch für Verbandssyndikusanwälte

Ähnliche Beiträge

Baugewerbe begrüßt Verschiebung der EU-Entwaldungsverordnung

(21.11.2025) Am 19.11.2025 haben die EU-Botschafter ihren Standpunkt zur Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) festgelegt. Hierzu Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer Zentralverband Deutsches Baugewerbe: "Die EU-Mitgliedstaaten haben in Brüssel eine...

Nachfrage nach Immobiliendarlehen zieht weiter an

(21.11.2025) Die im Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) zusammengeschlossenen Institute reichten in den ersten drei Quartalen 2025 Immobiliendarlehen im Volumen von 107,3 Mrd. Euro aus - 18,2 % mehr als im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (Q1-Q3 2024: 90,8 Mrd....