(07.05.2026) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner Sitzung am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare“ (21/3735(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in geänderter Fassung angenommen. Die Vorlage passierte den Ausschuss mit Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktionen von AfD und Die Linke. Abschließend will der Bundestag den Gesetzentwurf am Donnerstag, 7. Mai 2026, beraten.
Fristlose Kündigung unwirksam bei verspäteter Aufklärung und fehlender Abmahnung trotz Abwerbevorwürfen
Die fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die maßgeblichen Kündigungsgründe länger als zwei Wochen kennt, ohne mit der gebotenen Eile weitere Ermittlungen durchzuführen, und wenn die innerhalb der Frist bekannt gewordenen...
