(05.07.2021) Beim Bundesarbeitsgericht werden die Verfahrensakten von vier Senaten ab dem 1. Juli 2021 in elektronischer Form geführt. Die elektronische Akte löst in diesem Umfang die bisherige Aktenführung in Papierform ab.
Quelle: IBR News
Link: Elektronische Akte beim Bundesarbeitsgericht
