(10.02.2026) Zur Mietrechtsnovelle, die am 08.02.2026 von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vorgestellt wurde, sagte Thomas Reimann, Vizepräsident der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände (VhU) und Vorsitzender des VhU-Bau- und Immobilienausschusses: „Eingriffe in Indexmietverträge sind abzulehnen. Welcher private Wohnungsvermieter kann es sich denn leisten, in den Erhalt seiner Wohnung zu investieren, wenn ihm der Staat verbietet, Wertverluste bei der Miete auszugleichen, die durch erhöhte Inflation geschehen? Eine gesetzliche Deckelung bei Indexmieten würde dann bedeuten, dass Vermieter gesetzlich verordnet Wertverluste bei Mietzahlungen hinnehmen müssten. Wer investiert dann noch? Merkt die Justizministerin denn nicht, dass die immer stärkere Regulierung des Wohnungsmarktes das Problem nicht löst, sondern befeuert?“
Sammelklage-Urteil: Preiserhöhungen von E.ON-Fernwärme rechtswidrig
(13.10.2026) Das Oberlandesgericht Hamm hat in der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die E.ON Energy Solutions GmbH entschieden. Das Gericht hält die Preisänderungsklauseln von E.ON für unwirksam. Das Urteil gilt zunächst für die...
