Eingeschlafenes Verfahren: Anwaltsgebühren auch ohne förmlichen Ruhebeschluss

Nov. 3, 2023 | Bau- und Architektenrecht

(03.11.2023) Die an­walt­li­che Ver­gü­tung wird in einem lau­fen­den Ver­fah­ren dann fäl­lig, wenn es mehr als drei Mo­na­te „ruht“. Das geht dann laut LAG Ber­lin-Bran­den­burg auch ohne förm­li­chen Ru­he­be­schluss. Das Ge­richt müsse al­ler­dings zu er­ken­nen geben, dass es das Ver­fah­ren von sich aus nicht wie­der auf­ru­fen werde.

Quelle: IBR News
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