Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht am 1. August 2024

Juli 29, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(29.07.2024) Am 1. August 2024 treten die §§ 23a ff. des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) in Kraft. Sie ermöglichen den elektronischen Rechtsverkehr mit dem Bundesverfassungsgericht. Damit können ab dem 1. August 2024 um 0.00 Uhr Verfahrensanträge, Schriftsätze und Anlagen rechtswirksam, schnell und sicher elektronisch beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Umgekehrt kann das Bundesverfassungsgericht ab diesem Zeitpunkt seine verfahrensbezogenen Dokumente elektronisch an die Beteiligten und ihre Bevollmächtigten übermitteln.

Quelle: IBR News
Link: Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs mit dem Bundesverfassungsgericht am 1. August 2024

Ähnliche Beiträge

Bauhauptgewerbe: Auftragslage stabilisiert sich

(25.08.2026) Die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 20 und mehr Beschäftigten haben laut Statistischem Bundesamt den Juni sowohl beim Umsatz als auch beim Auftragseingang deutlich im Plus abgeschlossen - nach einem sehr volatilen Jahresverlauf. Der Branchenumsatz wuchs...

3 ABB 3/25

Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge