Ein Jahr Ersatzbaustoffverordnung: Ziele der Politik nicht erreicht

Aug. 20, 2024 | Bau- und Architektenrecht

Überbordende Bürokratie, keine Schonung von Deponieraum, fehlende Marktakzeptanz für Sekundärbaustoffe

(20.08.2024) Nach über 15 Jahren Diskussion trat am 01.08.2023 die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft. Diese soll die Kreislaufwirtschaft am Bau fördern und den Einsatz von Recyclingbaustoffen erhöhen. Mineralische Bauabfälle sind mit über 220 Mio. Tonnen die größte Abfallmenge in Deutschland.

Quelle: IBR News
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