Düsseldorfer müssen Gebühren nach 70 Jahre andauernder Erschließung zahlen

Aug. 1, 2016 | Immobilienrecht

(01.08.2017) „Damit hatten wir nicht gerechnet“, bekennt Lothar Otto (56) auf dem Flur des altehrwürdigen Düsseldorfer Verwaltungsgerichts. 2005 hatte er im Düsseldorfer Süden mit seiner Frau ein Haus gebaut. Die Straße existierte damals bereits seit vielen Jahrzehnten, die meisten umliegenden Wohnhäuser stammten aus den 1950er und 1960er Jahren. Umso erstaunter sind die Zugezogenen, die selbst Verwaltungsbeamte sind, als ihnen 2013 ein Gebührenbescheid ins Haus flattert: Sie sollen Erschließungsgebühren zahlen, ganz so, als ob sie in einem Neubaugebiet gebaut hätten – Beträge je nach Grundstück zwischen 8.400 und 14.000 Euro.

Quelle: IBR News
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