(22.04.2025) Im „Kampf um das Recht“ ist nicht jedes Mittel zulässig. Wenn ein Anwalt seine Mandantin in einem hitzigen Streit der Lüge bezichtigt, kann das die Meinungsfreiheit decken. Nennt er sie dabei eine „dreckige Lügnerin“, ist eine Grenze überschritten.
Quelle: IBR News
Link: "Dreckige Lügnerin": Keine sachliche Bezeichnung für unzufriedene Mandantin
