(11.01.2023) Ein Arbeitnehmer muss in seiner Freizeit keine dienstlichen SMS lesen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom September 2022. In dem Fall ging es um kurzfristige Dienstplanänderungen für einen Notfallsanitäter.
Quelle: IBR News
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