(05.09.2023) Hauptsache, man weiß, was gemeint ist: Ein Anwalt hatte bei einer Beschwerde in einer Familiensache irrtümlich das Datum des Kosten- statt des Hauptsachebeschlusses angegeben. Laut BGH war sein Rechtsmittel zulässig – für das OLG sei erkennbar gewesen, dass der Jurist die Hauptsacheentscheidung hatte angreifen wollen. …
Quelle: IBR News
Link: Datum verwechselt: Beschwerde trotzdem zulässig
