(11.05.2023) Ein Anwalt muss auch darauf achten, ob über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) der richtige Schriftsatz versandt wurde. Der Bundesgerichtshof hat die Wiedereinsetzung in einem Fall abgelehnt, bei dem bei genauer Prüfung des Dateinamens erkennbar gewesen wäre, dass nicht die Berufungsbegründung ans Gericht geschickt worden war.
Quelle: IBR News
Link: Dateiname bei beA-Versand zu überprüfen
