(03.02.2026) Eine Baufirma darf eine Drohne einsetzen, um das Dach eines Wohngebäudes in München zu vermessen. Der Inhaber der Dachgeschosswohnung muss die damit einhergehende Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts hinnehmen, entschied das AG München.
Dachvermessung per Drohne: Auch gegen den Willen eines Bewohners
von Dasch Marketing | Feb. 3, 2026 | Uncategorized | 0 Kommentare
