(06.09.2023) Die Corona-Überbrückungshilfe für Soloselbstständige, Kleinunternehmen und Freiberufler ist unpfändbar – aber nur bis sie ausgezahlt wurde. Der VII. Zivilsenat des BGH hat es abgelehnt, den für natürliche Personen möglichen Schutz über ein Pfändungsschutzkonto auf Unternehmen auszudehnen. …
Quelle: IBR News
Link: Corona-Überbrückungshilfe III: Kein Pfändungsschutz für Unternehmen
