Corona-Maßnahmen: Arbeitsschutzverordnung wird angepasst

Sep. 3, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(03.09.2021) Die Co­ro­na-Ar­beits­schutz­ver­ord­nung wird über den 10.09.2021 hin­aus ver­län­gert und an die stei­gen­den In­fek­ti­ons­zah­len an­ge­passt: Wie das Bun­des­ar­beits­mi­nis­te­ri­um am 01.09.2021 mit­teil­te, blei­ben Ar­beits­schutz­maß­nah­men wie die Ver­pflich­tung zum Test­an­ge­bot sowie die AHA+L-Regel be­stehen. Zu­sätz­lich sol­len Un­ter­neh­men ihre Be­schäf­tig­ten künf­tig für den Impf­ter­min frei­stel­len. Die Ver­ord­nung gilt für die Dauer der pan­de­mi­schen Lage, längs­tens bis 26.11.2021. …

Quelle: IBR News
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