Corona kein Grund für Bauverzögerungen

Dez. 8, 2022 | Wohnungseigentums- und Mietrecht

(08.12.2022) Die Corona-Pandemie kann von einer Baufirma nicht pauschal als Grund für Bauzeitverzögerungen angegeben werden. Darauf weist der Bauherren-Schutzbund e.V. private Bauherren und Wohnungskäufer hin. Ein Gericht hatte kürzlich zugunsten einer Klägerin entschieden, die zwei Jahre länger als geplant auf die Fertigstellung ihrer Wohnung warten musste. Der Bauträger hatte coronabedingte Störungen der Abläufe als Grund für die längere Bauzeit angegeben.

Quelle: IBR News
Link: Corona kein Grund für Bauverzögerungen

Ähnliche Beiträge

Aufträge im Bauhauptgewerbe gehen zurück

(28.09.2026) Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes stieg im Juli der Umsatz im Bauhauptgewerbe im Vergleich zu Vorjahresmonat real um 4,6 Prozent; der Auftragseingang sank dagegen preisbereinigt um 1,9 Prozent. Die Zahl der Beschäftigten übertraf das...