(20.04.2020) Mit am 17.04.2020 veröffentlichtem Beschluss hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin (Verfassungsgerichtshof) einen Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung verschiedener Regelungen der bis zum 19. April 2020 geltenden Berliner Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 abgelehnt.
Quelle: IBR News
Link: Corona: Auch VerfGH Berlin sieht keinen unverhältnismäßigen EIngriff in anwaltliche Berufsfreiheit
