(23.07.2026) Das Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge bringt für Architekten und Ingenieure wichtige Änderungen mit sich. Nach einer Analyse der Bundesarchitektenkammer (BAK) betrifft dies vor allem drei Punkte: Der Grundsatz der Losvergabe bleibt zwar bestehen, erhält aber neue Ausnahmen bei Infrastrukturprojekten. Gleichzeitig bringt das Gesetz mehr Rechtssicherheit bei der Auftragswertberechnung von Planungsleistungen sowie strengere Vorgaben für verhältnismäßige Eignungskriterien.
Bäume müssen einer Photovoltaik-Anlage nicht weichen
(15.10.2026) Der Gewinnung von Energie aus Photovoltaik-Anlagen kommt nicht stets Vorrang vor dem Erhalt von Bäumen zu. Das folgt aus dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg.
