Bundesrat: Anwaltszwang erst ab 10.000 Euro

(24.11.2025) Der in § 23 GVG geregelte Zuständigkeitsstreitwert wird von bisher 5.000 Euro auf 10.000 Euro angehoben. Nachdem der Bundestag das Gesetz vor gut einer Woche verabschiedet hatte, verzichtete der Bundesrat am Freitag darauf, den Vermittlungsausschuss...