(27.01.0221) Ein Zwischenlager für radioaktive Abfälle aus kerntechnischen Anlagen ist in einem Gewerbegebiet bauplanungsrechtlich unzulässig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am 25.01.2022 entschieden.
Quelle: IBR News
Link: BVerwG: Zwischenlager für radioaktive Abfälle im Gewerbegebiet unzulässig
