(10.11.2021) Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 09.11.2021 entschieden, dass ein sog. Wohnungsbordell in einem durch Bebauungsplan festgesetzten Mischgebiet bauplanungsrechtlich nicht von vorneherein unzulässig ist.
Quelle: IBR News
Link: BVerwG: Wohnungsbordell kann in einem Mischgebiet zulässig sein
