BVerwG: Privilegierung im Bauplanungsrecht nur für öffentlich verantwortete Unterbringung von Geflüchteten

Feb. 25, 2019 | Bau- und Architektenrecht

(25.02.2018) Die planungsrechtliche Begünstigung nach § 246 Abs. 9 BauGB für Vorhaben, die der Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden dienen, kommt nur Bauvorhaben zugute, mit denen die öffentliche Hand ihrer Unterbringungsverantwortung genügen will. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Quelle: IBR News
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