BVerwG: Klagen gegen Weiterbau der A 49 gescheitert

Juni 25, 2020 | Bau- und Architektenrecht

(25.06.2020) Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt hat am 23.06.2020 zwei Kla­gen gegen den Plan­fest­stel­lungs­be­schluss für den Neu­bau der Bun­des­au­to­bahn A 49 zwi­schen Stadt­al­len­dorf und Ge­mün­den/Felda ab­ge­wie­sen. Der Be­schluss sei be­reits 2014 rechts­kräf­tig be­stä­tigt wor­den. Er sei zwar mit Blick auf ein spä­te­res Ur­teil des Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hofs hin­sicht­lich der was­ser­recht­li­chen Prü­fung feh­ler­haft. Das Was­ser­recht sei aber fle­xi­bel genug, um die­sen Feh­ler nach­träg­lich zu kor­ri­gie­ren, ohne dass der Be­schluss er­neut in Frage ge­stellt wer­den müss­te.

Quelle: IBR News
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