BVerfG: "Bestellerprinzip" bei Provisionen von Mietwohnungsmaklern verfassungskonform

Juli 21, 2016 | Immobilienrecht

(22.07.2016) Die mit dem Mietrechtsnovellierungsgesetz vorgenommene Normierung des Bestellerprinzips für Wohnungsvermittlungen, das Maklern den Erhalt einer Provision von Mietinteressierten weitgehend verstellt, genügt den verfassungsrechtlichen Anforderungen. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit am 21.07.2016 veröffentlichtem Beschluss entschieden.

Quelle: IBR News
Link: BVerfG: "Bestellerprinzip" bei Provisionen von Mietwohnungsmaklern verfassungskonform

Ähnliche Beiträge

Bauausschuss befasst sich mit Novelle des Baugesetzbuches

(11.06.2026) Der Ausschuss für Wohnen, Bauen, Stadtentwicklung und Kommunen hat sich am 10.06.2026 mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts befasst. In der von der Vorsitzenden Caren...

8 AZR 83/25

Entgelttransparenz - Auskunft