Bundestag verlängert Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden

Juni 11, 2018 | Bau- und Architektenrecht

(11.06.2018) Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision beim Bundesgerichtshof ist auch künftig erst ab einem Streitwert von 20.000 Euro möglich. Der Bundestag verlängerte am 07.06.2018 eine entsprechende Regelung bis zum 31.12.2019. Ohne diese Entscheidung wäre die bisherige Wertgrenze Ende Juni 2018 weggefallen.

Quelle: IBR News
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