Bundestag verlängert Vereinfachungen im Planungsrecht

März 1, 2021 | Bau- und Architektenrecht

(01.03.2021) Um Bau­pro­jek­te nicht durch die Co­ro­na-Be­schrän­kun­gen zu ver­zö­gern, blei­ben ver­schie­de­ne Ver­ein­fa­chun­gen bei Pla­nungs- und Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren län­ger in Kraft als ge­plant. Der Bun­des­tag ver­län­ger­te am Don­ners­tag meh­re­re Re­ge­lun­gen des Pla­nungs­si­cher­stel­lungs­ge­setzes aus dem Vor­jahr, die ur­sprüng­lich nur bis März 2021 gel­ten soll­ten. Da­durch kön­nen etwa Er­ör­te­rungs­ter­mi­ne oder die Aus­le­gung von Un­ter­la­gen im Rat­haus on­line durch­ge­führt wer­den.

Quelle: IBR News
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