Bundesregierung will Planungssicherstellungsgesetz verlängern

Okt. 5, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(05.10.2022) Die Bun­des­re­gie­rung will die bis Ende 2022 gel­ten­den Re­ge­lun­gen des „Pla­nungs­si­cher­stel­lungs­ge­set­zes“ ver­län­gern. Sie hat dazu einen Ge­setz­ent­wurf (BT-Drs. 20/3714) vor­ge­legt. Das Pla­nungs­si­cher­stel­lungs­ge­setz vom 20.05.2020 soll si­cher­stel­len, dass auch unter den Be­din­gun­gen wäh­rend der Covid-19-Pan­de­mie Pla­nungs- und Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­ren sowie be­son­de­re Ent­schei­dungs­ver­fah­ren mit Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung ord­nungs­ge­mäß durch­ge­führt wer­den kön­nen.

Quelle: IBR News
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