(08.04.2020) Die Anforderungen der IT-Sicherheit werden bei allen Vorhaben der Digitalisierung der Justiz generell mitberücksichtigt. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (BT-Drs.:19/18271) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs.:19/17546). Dieser Aspekt bedürfe keiner ausdrücklichen Erwägung.
Quelle: IBR News
Link: Bundesregierung sieht IT-Sicherheit bei Digitalisierung der Justiz gewährleistet
