Bundeskabinett beschließt Mindestlohnerhöhung auf zwölf Euro

Feb. 24, 2022 | Bau- und Architektenrecht

(24.02.2022) Für Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer in Deutsch­land soll ab 01.10. ein Min­dest­lohn von zwölf Euro gel­ten. Das Bun­des­ka­bi­nett be­schloss am Mitt­woch den Ge­setz­ent­wurf von Bun­des­ar­beits­mi­nis­ter Hu­ber­tus Heil (SPD) für die Er­hö­hung der Lohn­un­ter­gren­ze. Damit gab die Mi­nis­ter­run­de grü­nes Licht für die Um­set­zung eines zen­tra­len Ver­spre­chens von Bun­des­kanz­ler Olaf Scholz (SPD) im Wahl­kampf. Bis zu 6,2 Mil­lio­nen Be­schäf­tig­te sol­len von der Er­hö­hung pro­fi­tie­ren.

Quelle: IBR News
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