Bundesgerichtshof stärkt Rechtssicherheit bei interner Rundfunkweiterleitung

Sep. 8, 2026 | unkategorisiert

(08.09.2026) Der Bundesgerichtshof schafft weitere Klarheit bei der hausinternen Weiterleitung von Rundfunkprogrammen. In zwei Verfahren hat er entschieden, dass die interne Verteilung in einem Seniorenwohnheim im konkreten Fall keine öffentliche Wiedergabe darstellt und damit keine zusätzliche Vergütung auslöst. Der VDIV Deutschland sieht dadurch eine Rechtsauffassung gestärkt, die der Verband seit langer Zeit vertritt.

Ähnliche Beiträge

EH55-Plus-Förderung: Bund stockt Mittel auf

(12.10.2026) Die Bundesregierung stellt zusätzliche Mittel für die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung zur Aktivierung des Bauüberhangs bereit. Wegen der hohen Nachfrage in den vergangenen Monaten wäre das ursprünglich eingeplante Budget von 800 Millionen Euro...