(08.09.2026) Der Bundesgerichtshof schafft weitere Klarheit bei der hausinternen Weiterleitung von Rundfunkprogrammen. In zwei Verfahren hat er entschieden, dass die interne Verteilung in einem Seniorenwohnheim im konkreten Fall keine öffentliche Wiedergabe darstellt und damit keine zusätzliche Vergütung auslöst. Der VDIV Deutschland sieht dadurch eine Rechtsauffassung gestärkt, die der Verband seit langer Zeit vertritt.
Sammelklage-Urteil: Preiserhöhungen von E.ON-Fernwärme rechtswidrig
(13.10.2026) Das Oberlandesgericht Hamm hat in der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die E.ON Energy Solutions GmbH entschieden. Das Gericht hält die Preisänderungsklauseln von E.ON für unwirksam. Das Urteil gilt zunächst für die...
