(28.02.2018) Am 27.02.2018 2018 erklärte das Bundesarbeitsministerium durch eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger den Mindestlohntarifvertrag des Gebäudereiniger-Handwerks für allgemeinverbindlich.
Quelle: IBR News
Link: Bundesarbeitsministerium bestätigt Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages in der Gebäudereinigung
