(13.01.2026)Jahrzehntelang legt der Postbote die Briefe einfach auf eine Truhe im Hausflur eines Bauernhauses. Ein Vollstreckungsbescheid über mehr als 120.000 Euro landet ebenfalls dort – und gilt als zugestellt. Das LG Lübeck wertet diese gelebte Praxis als wirksame Ersatzzustellung.