(06.11.2023) Bei inländischen B2B-Umsätzen sollen E-Rechnungen für Unternehmen Pflicht werden. Das sieht eine umsatzsteuerrechtliche Änderung im geplanten Wachstumschancengesetz vor. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) lehnt dies ab und fordert für Anwältinnen und Anwälte eine optionale E-Rechnungserstellung.
Quelle: IBR News
Link: BRAK will bei E-Rechnungspflicht Ausnahme für Anwaltschaft
