BRAK: beA-Fahrplan hat Bestand

Aug. 10, 2018 | Bau- und Architektenrecht

(10.08.2018) Die Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Rechtsanwaltskammern haben den Beschluss der Präsidentenkonferenz vom 27.06.2018 dahin abgeändert, dass die von secunet unter Ziffer 4.5.3 ihres Abschlussberichtes benannte Schwachstelle in Abstimmung mit der Justiz im laufenden Betrieb beseitigt wird. Wie die Bundesrechtsanwaltskammer am 08.08.2018 mitteilte, bleiben alle anderen Regelungen des Beschlusses unverändert.

Quelle: IBR News
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