BRAK: Abschlussbericht zum beA muss nachgebessert werden

Juni 7, 2018 | Bau- und Architektenrecht

(07.06.2018) Das bei der Firma secunet in Auftrag gegebene Sicherheitsgutachten zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) weist noch Mängel auf. Dies teilte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) am 05.06.2018 mit, nachdem sich das BRAK-Präsidium einen Tag zuvor mit dem Abschlussbericht befasst hatte. Insbesondere bei der schriftlichen Darstellung der Aussagen und Bewertungen von secunet bestehe Anpassungsbedarf im Hinblick auf die Allgemeinverständlichkeit und den Konkretisierungsgrad.

Quelle: IBR News
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