Blätter in der E-Akte haben keine Rückseite

März 26, 2024 | Bau- und Architektenrecht

(26.03.2024) Die An­ga­be „Blatt“ statt „Seite“ bei der Num­me­rie­rung in einer elek­tro­nisch ge­führ­ten Akte be­deu­tet nicht, dass das Ge­richt ir­gend­wel­che In­for­ma­tio­nen auf der Rück­sei­te ver­steckt hat. Das zu er­wäh­nen, ließ das OVG Müns­ter sich nicht neh­men.

Quelle: IBR News
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