BKartA: Asphalthersteller muss wegen unzulässiger Liefergemeinschaften Bußgeld zahlen

Dez. 11, 2018 | Bau- und Architektenrecht

Das Bundeskartellamt hat eine Geldbuße in Höhe von 1,43 Mio. Euro gegen die Gaul GmbH, einen Hersteller von Asphaltmischgut, wegen der Beteiligung an einer Kartellabsprache verhängt. Gaul ist seit 2011 eine Tochtergesellschaft des STRABAG-Konzerns. Die Absprache betraf Preis-, Gebiets-, Kunden- und Quotenabsprachen bei der Belieferung von Bauunternehmen im westlichen Rhein-Main-Gebiet in Form von (11.12.2018) Liefergemeinschaften seit mindestens 2005 bis 2013.

Quelle: IBR News
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